Gebührenordnung


Wichtiger Hinweis: MOIN. Cars versteht sich als stationsgebundenes Angebot, d.h. das gebuchte Fahrzeug muss zum Buchungsende wieder auf der ausgewiesenen, ursprünglichen, und dem entsprechenden Fahrzeug zugehörigen Carsharing-Station abgestellt werden. 


FahrzeugklasseSMXLPremium

Beispielhafte 

Fahrzeugtypen

TOYOTA Aygo

OPEL Corsa

SEAT Mii

VW up!

RENAULT Twingo E

TOYOTA Corolla Hybrid

SEAT Leon

SKODA Fabia

RENAULT TransporterTESLA Model 3
Entsperrungsgebühr
pro Fahrt inkl. Kleinschadenkulanz¹
2,- €2,- €2,- €2,- €
Stundenpreis4,- €6,50 €9,- €17,- €
Preis pro Tag
maximale Zeitkosten pro Tag, aktiviert sich automatisch
28,- €46,- €63,- €69,- €
Preis/Tag ab 3 Tagen21,- €35,- €48,- €52,- €
Preis/Tag ab 7 Tagen19,- €29,- €41,- €45,- €
Preis/Tag ab 30 Tagen17,- €26,- €36,- €39,- €

++++
Kosten pro km
inkl. Kraftstoff-/Ladekosten in Deutschland²
0,35 €0,35 €0,45 €0,35 €





Selbstbeteiligung pro Schadensfall (SB)
je  für Vollkasko-, Teilkasko-, Haftpflichtschäden
bis zu 1.500,- €

Selbstbeteiligungs-reduzierung auf 300€

gilt nicht rückwirkend, pro Schadensfall, kann pro Fahrt per App hinzugebucht werden

7,50 € / Tag15,- € / Tag





Zweitfahrer:in

Voraussetzung dafür ist, dass die zweite Person ebenfalls einen vollständig verifizierten MOIN.-Account hat. Der Führerschein muss akzeptiert worden sein.
5,- € / Tag


¹ Die Grundgebühr pro Fahrt enthält unsere Kleinschadenkulanz:

Damit werden kleine, einzelne Schäden an Blech- und Kunststoffteilen (z.B. Stoßstange, Blenden, etc.) abgedeckt. Die Kleinschadenkulanz vereinfacht den Umgang mit unseren Fahrzeugen und insbesondere die Kontrolle des Fahrzeugs auf neue Schäden vor Fahrtantritt. Kleinschäden, die unter die Kleinschadenkulanz fallen, müssen nicht gemeldet werden. Für diese Schäden wird keine Selbstbeteiligung berechnet. 

Folgende Kleinschäden sind damit abgedeckt:

- Einzelne Kratzer ohne Dellen bis zur Länge einer Kreditkarte (8 cm)

- Einzelne Dellen bis zur Größe eines 2-Euro Stückes



Alle Gebühren in der Übersicht:


Anmeldung

Die Anmeldung bei MOIN. Cars ist kostenfrei.

Es gibt keine Grundgebühr. Du musst mindestens 18 Jahre alt und im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein.



Stornierung & Verlängerung

Stornierung > 24h vor Buchungsbeginn: 

Automatische Erstattung der Buchungskosten auf das persönliche MOIN. Konto (Wallet) innerhalb von 24h ab Stornierungszeitpunkt. Keine Auszahlung auf das Bankkonto möglich.


Stornierung < 24h vor Buchungsbeginn & Nichtantritt einer Buchung:

gesamte Buchungszeit zu den ausgewiesenen Buchungskosten


Verlängerung:

Eine Verlängerung der Buchung wird in der Abrechnungslogik immer als neue Buchung angesehen, d.h. etwaige Preispakete oder Tagespreise werden bei der Verlängerung nicht beachtet. Wir empfehlen daher möglichst mit einem kleinen Puffer zu buchen, um eine Verlängerung zu vermeiden.


Mindestbuchungszeit: 1h


Taktung der Abrechnung: stündlich


Tanken*

Rückgabe mit leerem Tank: 25,- €

Fahrzeug mit Tankfüllstand unter 25% zurückgestellt.


Premiumkraftstoffe getankt: 25,- €



Auslandsfahrten

Für jede Fahrt ins Ausland berechnen wir eine Gebühr. Bei Fahrten im Ausland sind alle Kosten für Parken, Tanken, Maut & Vignetten vom Mieter zu tragen und werden von uns nicht erstattet.

Sollten während der Mietdauer Strafzettel im Ausland anfallen, werden diese inklusive Bearbeitungsgebühr von uns in Rechnung gestellt.


Erlaubte Auslandsfahrten: nur nach vorheriger Anmeldung via support@moin-sharing.app

Möglich nach Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Tschechien.


Unerlaubte Auslandsfahrten: 250,- €

Fahrten außerhalb Deutschlands sind nur in bestimmte Länder erlaubt. Bei Verstoß kann zusätzlich eine Sicherheitskaution anfallen.


Gebühr bei Auslandsfahrten: 5,- € / Tag


Tanken/Laden im Ausland: n/a

Kosten richten sich nach Tankstelle bzw. Ladestation und werden von uns nicht übernommen.



Unsachgemäßer Gebrauch*

Sonderreinigung: 150,- €

Bspw. durch Rauchen im Fahrzeug, Nichtentfernung von Tierhaaren nach einer Fahrt.


Servicefahrt: 100,- €

Das Fahrzeug muss durch Kundenverschulden von einem Mitarbeiter angefahren werden, bspw. aufgrund Batterieentleerung durch Anlassen des Lichts.


Falschbetankung: 150,- €

Für angefallene Schäden und Abschleppdienst können zusätzliche Kosten anfallen.


Fahrzeug nicht vertragsgemäß zurückgegeben: 100,- €

bspw. Fenster offen gelassen, Ladevorgang des Elektroautos nicht gestartet, unterlassene Stellplatzabsperrung



Bearbeitungsgebühren/Entgelte*

Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Abschleppvorgängen: 29,75 €

Die Bearbeitungsgebühr fällt zzgl. der Kosten des eigentlichen Strafzettels an und wird dir automatisch weitergegeben.


Bearbeitung von Schadensfällen: 100,- €

Die Bearbeitungsgebühr fällt zusätzlich zur vereinbaren Selbstbeteiligung im Schadensfall an.


Verspätungsentgelt: 15,- € 

pro angebrochener Viertelstunde Verspätung zzgl. Zeitkosten für die zusätzliche Nutzung.


Rückführungsentgelt: 75,- €

Für Abstellen außerhalb der zugehörigen Station.


Abschleppvorgang: 100,- €

Die Bearbeitungsgebühr fällt zzgl. der Kosten des Abschleppvorgangs durch die Fremdfirma an. Entsteht zudem ein Nutzungsausfall, werden zusätzliche Kosten erhoben.


Verlust Magnetchip: 100,- €

Verlust des am Schlüssel befestigen Magnetchips.


Verlust Fahrzeugschlüssel: 390,- €

Zusätzlich können Reparaturkosten gemäß Fremdrechnung und Nutzungsausfall entstehen.


Verlorenes/Beschädigtes Zubehör des Kraftfahrzeugs: n/a + 100,- €

Die Kosten werden auf Grundlage der von der dritten Partei vorgelegten Rechnung berechnet, zzgl. der Bearbeitungsgebühr über 100,- €.


Missbrauch & Straftaten*

Weitergabe Login-Daten/unberechtigte Nutzung: 500,- €


Vetragsstrafen: 500,- €
Vertragsstrafe für Sonderfälle, strafrechtlich relevante Tatbestände oder Verletzung der Meldepflicht zur Fahrerlaubnis.





* Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden für MOIN. Cars nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.


(Alle Preise verstehen sich inkl. 19% MwSt.)



AGB

Stand: Oktober 2024


§1 Gegenstand

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der MIR Solutions GmbH (im Folgenden MOIN. Cars genannt) und Nutzern, die Leistungen der MIR Solutions GmbH im Rahmen einer Anmietung von Fahrzeugen in Anspruch nehmen (im Folgenden Nutzer genannt).


(2) Diese AGB werden durch die jeweils geltende Tarifordnung ergänzt, die unter www.moin-sharing.app/gebuehrenordnung-moin-cars und der MOIN. Cars-App abrufbar ist. Es gelten ausschließlich die Preise und Konditionen der zum Zeitpunkt der konkreten jeweiligen Nutzung geltenden Tarifordnung. Geltende Tarifordnung im Sinne der AGB ist mithin die zum jeweiligen Nutzungszeitpunkt geltende.


(3) Nutzer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft (die beiden letzteren werden nachfolgend zusammenfassend „Firmenkunden“ genannt), welche sich erfolgreich und ordnungsgemäß bei MOIN. Cars angemeldet hat sowie einen gültigen Rahmenvertrag mit MOIN. Cars abgeschlossen hat.


(4) Ist der Nutzer eine natürliche Person, so kann er einen weiteren Nutzer als Nutzungsberechtigten angeben und mit ihm die Zugangskarte teilen. In diesem Fall verpflichtet sich der Nutzer die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen (siehe §3 dieser AGB) des Nutzungsberechtigten an MOIN. Cars zu senden.



§2 Firmenkunden

(1) Der Firmenkunde ist berechtigt eine oder mehrere natürliche Personen (Nutzungsberechtigte) zu bestimmen, die in seinem Namen und auf seine Rechnung Fahrzeuge von MOIN. Cars buchen und nutzen können. Der Firmenkunde ist sodann verpflichtet MOIN. Cars die Nutzungsberechtigten namentlich bekannt zu geben sowie die erforderlichen Unterlagen der Nutzungsberechtigten (siehe § 3 dieser AGB) an MOIN. Cars zu senden.


(2) Bei der Registrierung des Firmenkunden wird ein Firmenaccount angelegt, der mindestens eine Zugangskarte für den Nutzungsberechtigten (Unteraccount) enthält. Auf Wunsch des Firmenkunden kann MOIN. Cars weitere Zugangskarten erteilen, um die gleichzeitige Nutzung der Fahrzeuge durch mehrere Nutzungsberechtigte gewährleisten zu können.


(3) Der Firmenkunde hat sicherzustellen, dass der Nutzungsberechtigte über die Regelungen dieser AGB in Kenntnis gesetzt wird. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass der Nutzungsberechtigte die Regelungen dieser AGB beachtet sowie bei Fahrten mit Fahrzeugen von MOIN. Cars fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.


(4) Der Firmenkunde steht für alle Handlungen des Nutzungsberechtigten ein. Der Firmenkunde haftet für Verschulden seiner Nutzungsberechtigten wie für eigenes Verschulden.


(5) Der Firmenkunde muss gegenüber MOIN. Cars jederzeit nachweisen können, welcher seiner Nutzungsberechtigten das über den Firmenaccount genutzte Fahrzeug geführt hat.


§3 Registrierung

(1) Die Registrierung erfolgt über die MOIN. Cars App, die über den Google Play Store bzw. den Apple App Store kostenlos auf das Endgerät geladen werden kann.


(2) Durch die Eingabe der abgefragten Daten, Validierung und Bestätigung dieser AGB im Registrierungsprozess kommt der Rahmenvertrag zwischen dem Nutzer und MOIN. Cars zustande.


(3) Voraussetzung für die Registrierung ist, dass der Nutzer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Als gültige Fahrerlaubnis werden europäische Führerscheine aus der Europäischen Union (EU) und/oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) akzeptiert.


(4) Bei der erstmaligen Registrierung wird eine einmalige Anmeldegebühr gemäß der jeweils geltenden Tarifordnung fällig.


(5) Bei der Registrierung kann der Nutzer verschiedene Reduzierungen der Selbstbeteiligung im Schadensfall wählen. In diesem Fall entstehen monatlich laufende Kosten, die sich aus der jeweils geltenden Tarifordnung ergeben.


(6) Es besteht kein Anspruch auf den Abschluss eines Rahmenvertrags. MOIN. Cars behält sich vor, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere falls Grund zu der Annahme besteht, dass der potenzielle Nutzer sich nicht vertragsgemäß verhalten wird.


(7) Ein Nutzer darf sich nicht parallel mehrmals registrieren bzw. mehrere Benutzerkonten bei MOIN. Cars unterhalten.


(8) Der Nutzer ist verpflichtet, MOIN. Cars jede Änderung seiner Daten (Name, Anschrift, E-Mail- Adresse, Mobilfunknummer, Zahlungsmittel) unverzüglich mitzuteilen. Bei schuldhaften Verstößen des Nutzers gegen diese Verpflichtung haftet der Nutzer insbesondere für Schäden und Folgeschäden, die aufgrund veralteter oder falscher Daten entstehen. Wobei dem Nutzer der Nachweis vorbehalten bleibt, dass MOIN. Cars der Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Sollten die, vom Nutzer hinterlegten, Daten nicht aktuell sein, behält sich MOIN. Cars vor, das Benutzerkonto des Nutzers zu sperren.


§4 Zahlungsmittel

(1) Die Preise für die jeweilige Nutzung der Fahrzeuge sind der jeweils geltenden Tarifordnung zu entnehmen. Dabei handelt es sich um Endpreise, die die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer beinhalten.


(2) Die Bezahlung der einmaligen Anmeldegebühr erfolgt bei natürlichen Personen mittels dem separaten Zahlungsanbieter PayPal oder per SOFORT-Überweisung. Bei der Nutzung des Zahlungsdienstleisters Paypal erfolgt die Zahlungsabwicklung über Paypal, Europe S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal- Nutzungsbedingungen,        einsehbar        unter www.paypal.com.    Voraussetzung    dieser Zahlungsmethode ist, dass der Nutzer ein PayPal- Konto eröffnet bzw. bereits über ein solches Konto verfügt.


(3) Die Abbuchung der einmaligen Anmeldegebühr bei Firmenkunden erfolgt mittels SEPA- Lastschriftenverfahren.


(4) Die Übrigen von dem Nutzer zu erbringenden Zahlungen    werden        mittels    SEPA- Lastschriftenverfahre eingezogen.        Die entsprechende Einzugsermächtigung hat der Nutzer bei der Anmeldung zu erteilen.


(5) Mit der Angabe des Girokontos bestätigt der Nutzer, dass MOIN. Cars zum Bankeinzug über dieses Girokonto berechtigt ist. Bei autorisierten Zahlungen kann der Nutzer innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem vom Nutzer mit seinem Geldinstitut vereinbarten Bedingungen. Die fällige Forderung bleibt auch bei einer Rücklastschrift bestehen.


(6) MOIN. Cars behält sich das Recht vor, im Einzelfall abweichende Zahlungsweisen zu akzeptieren und/oder das von dem Nutzer ausgewählte Zahlungsmittel abzulehnen.


§5 Buchung und Fahrtbeginn

(1) Die Buchung für die Nutzung eines Fahrzeuges erfolgt durch die MOIN. Cars-App.


(2) Nach der Buchung erhält der Nutzer eine automatisierte Buchungsbestätigung auf die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse.


(3) Die Preise für die Buchung ergeben sich aus der jeweils geltenden Gebührenordnung.


(4) Die Reservierung eines Fahrzeugs bleibt bis zum angegebenen Buchungszeitpunkt kostenlos. Eine Vorauszahlung wird nicht fällig. Bei Reservierungen von Fahrzeugbuchungen über mehr als 24 Stunden behält sich MOIN. Cars eine Vorauszahlung vor. Die Vorauszahlung richtet sich sodann in der Höhe nach der durch den Nutzer als voraussichtliche Nutzung eingegebenen   Parametern   (voraussichtlich zurückzulegende Kilometer sowie Zeit der Nutzung). Sofern sich nach der tatsächlichen Nutzung unter Verrechnung der Vorauszahlung ein Guthaben für den Nutzer ergibt, bucht MOIN. Cars diesen Betrag auf das Nutzungskonto des Nutzers. Auf Wunsch des Nutzers kann das Guthaben auf das hinterlegte Konto zurückgebucht werden.


(5) Die Anmietung der Fahrzeuge und ihre Nutzung ist nur für diejenigen Fahrzeuge möglich, die auf dem Internetportal oder der App als verfügbar dargestellt werden. Wobei bei der Reservierung kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug, sondern nur die entsprechend gebuchte Fahrzeugklasse, besteht.


(6) Indem der Nutzer über die MOIN. Cars- Buchungsplattform ein Fahrzeug von MOIN. Cars reserviert und anschließend seine Zugangskarte an das Kartenlesegerät an der Windschutzscheibe hält, das Fahrzeug über die MOIN. Cars-App öffnet oder über die 24h-Notfallholine öffnen lässt und der Bordcomputer des Fahrzeugs von MOIN. Cars diesen Mietvorgang durch das Öffnen der Zentralverriegelung bestätigt, kommt der Mietvertrag über die Nutzung des konkreten MOIN. Cars-Fahrzeugs zustande.


(7) Der Mietvorgang beginnt örtlich auf einem definierten Stellplatz (Station), der dem jeweiligen Fahrzeug zugeordnet ist.


(8) Entscheidet sich der Nutzer, die Fahrt nach der Fahrtbuchung nicht anzutreten oder teilt das mit (Stornierung), ist MOIN. Cars berechtigt, ein Zusatzentgelt gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung zu berechnen. Wobei dem Nutzer die Möglichkeit eingeräumt wird, nachzuweisen, dass das Zusatzentgelt bei MOIN. Cars nicht oder zumindest erheblich niedriger angefallen ist.


(9) Ist das Fahrzeug zum gebuchten Zeitpunkt nicht einsatzfähig, ist die Buchung bei der 24h- Notfallhotline von MOIN. Cars oder über die MOIN. Cars Buchungsplattform kostenfrei zu stornieren. Auf Wunsch des Nutzers kann die Buchung ebenfalls kostenfrei auf ein anderes Fahrzeug umgebucht werden.


(10) Insoweit bei der Umbuchung auf ein anderes als das reservierte Fahrzeug nur ein Fahrzeug einer höherer als der gebuchten Preisklasse zur Verfügung steht, fallen – im Falle einer nicht vom Nutzer zu vertretenden Umbuchung – keine höheren Kosten an.


(11) Bei vorzeitiger Rückgabe eines Fahrzeugs werden Kosten gemäß der jeweils geltenden Tarifordnung erstattet. Wobei dem Nutzer der Nachweis vorbehalten bleibt, dass die Kosten nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe angefallen sind.


(12) Bei wiederholtem Zahlungsverzug (Rücklastschrift bei SEPA-Lastschriftmandat oder anderem Verzug) behält sich MOIN. Cars das Recht vor, den Nutzer nur noch durch vorab einbezahlte Kaution gemäß der jeweils geltenden Tarifordnung freizuschalten.


(13) Bei Überschreitung des Buchungszeitraumes verpflichtet sich der Nutzer, MOIN. Cars dies unverzüglich mitzuteilen. Bei Überschneidung mit anderen Buchungen, zahlt der Nutzer eine Verspätungsgebühr gemäß der jeweils geltenden Tarifordnung. Weist der Nutzer nach, dass der Schaden geringer war als die festgesetzte Verspätungspauschale, so ist nur der geringere Betrag zu zahlen.


§6 Zugangskarte

(1) Jeder Nutzer, der eine natürliche Person ist, erhält eine individualisierte von MOIN. Cars für die Nutzung freigegebene Zugangskarte. Von MOIN. Cars herausgegebene individualisierte Zugangskarte. Zugangskarten bleiben Eigentum von MOIN. Cars.


(2) Die Benutzung der Zugangskarten und der mobilen App ist nur angemeldeten Nutzern sowie den Nutzungsberechtigten gestattet.


(3) Der Verlust jeglicher Zugangskarten ist MOIN. Cars unverzüglich telefonisch oder schriftlich mitzuteilen. Bei Verlust der von MOIN. Cars herausgegebenen individualisierten Zugangskarten wird ein Entgelt gemäß der jeweils geltenden Tarifordnung erhoben. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die hierhingehenden Aufwendungen von MOIN. Cars nicht oder zumindest geringer ausgefallen sind.


(4) Der Nutzer haftet für alle Schäden, die durch den Verlust der Zugangskarte oder seiner mobilen Endgeräte die mit der mobilen App ausgestattet sind entstehen, bis zum Zeitpunkt der erfolgreichen Mitteilung über den Verlust. Die erfolgreiche Mitteilung über den Verlust ist anzunehmen, wenn die entsprechende Mitteilung des Nutzers in den Empfangsbereich von MOIN. Cars gelangt ist. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es hierbei nicht an. Der Nutzer haftet für alle weiteren, durch eine von ihm verschuldete verspätete oder ganz unterlassene Mitteilung, eintretenden Schäden. Bei der Geltendmachung etwaiger Schadenspositionen durch MOIN. Cars gegenüber dem Nutzer, bleibt dem Nutzer der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.


(5) Die Zugangskarten dürfen nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich zerstört oder in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden. Darüber hinaus ist es verboten, Zugangskarten mit informationstechnischen Methoden auszulesen, zu manipulieren oder zu kopieren. Der Versuch und die Zuwiderhandlung führen unmittelbar zum Ausschluss von MOIN. Cars. Die Kosten des aus der Zuwiderhandlung resultierenden Schadens trägt der Nutzer. Bei der Geltendmachung etwaiger Schadenspositionen durch MOIN. Cars gegenüber dem Nutzer, bleibt dem Nutzer der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.


(6) Der Nutzer erhält bei der Anmeldung ein Passwort, das ihm zusammen mit der entsprechenden Nummer Zugang zur MOIN. Cars App verschafft.


(7) Das Passwort ist vom Nutzer geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Keinesfalls darf das Passwort auf einer Zugangskarte vermerkt oder in der Nähe der Zugangskarte aufbewahrt werden. Zugangskarte und Passwort des Nutzers sind getrennt aufzubewahren.


(8) Sollte der Nutzer Grund zur Annahme haben, dass ein Dritter Kenntnis von Passwort des Nutzers erhalten hat, ist er verpflichtet, das Passwort unverzüglich zu ändern oder durch MOIN. Cars ändern zu lassen.


(9) Für alle durch den Verlust der Zugangskarte oder seiner mit der mobilen Applikation ausgestatteten mobilen Endgeräte verursachten Schäden ist der Nutzer im gesetzlichen Rahmen haftbar, insbesondere in den Fällen, in denen dadurch eine Beschädigung, ein Diebstahl oder eine missbräuchliche Nutzung von MOIN. Cars-Fahrzeugen erfolgt ist. Bei der Geltendmachung etwaiger Schadenspositionen durch MOIN. Cars gegenüber dem Nutzer, bleibt dem Nutzer der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.


§7 Behandlung und Nutzung der Fahrzeuge

(1) Während der gesamten Fahrt verpflichtet sich der Nutzer einen gültigen Führerschein bei sich zu führen. Daneben ist der Nutzer verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass seine Nutzungsberechtigten eine gültige Fahrerlaubnis besitzen und den Führerschein während der jeweiligen Fahrt bei sich führen.


(2) Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor jedem Mietvorgang (siehe § 4.6 dieser AGB) auf äußere Mängel und Schäden zu überprüfen. Nach dem Beginn des Mietvorgangs und dem Öffnen des Fahrzeugs verpflichtet sich der Nutzer das Fahrzeug auch auf innere Mängel oder Schäden zu überprüfen.


(3) Schäden, die MOIN. Cars bereits bekannt sind, sind mit kleinen Kreuzaufkleber direkt am Fahrzeug markiert. Schäden, die noch nicht mit einem Aufkleber markiert sind, gelten als für MOIN. Cars bisher unbekannte Schäden und sind somit für den jeweiligen Nutzer meldepflichtig. Der Nutzer hat MOIN. Cars vor Fahrtantritt schriftlich (per E-Mail oder WhatsApp laut Anleitung zur Schadenmeldung im Handschuhfach) über neu entdeckte Schäden zu unterrichten.


(4) Der Nutzer ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu Mängeln und Schäden zu machen.


(5) Sollte die Sicherheit der Fahrt beeinträchtigt scheinen, ist der Nutzer verpflichtet, sich über die 24h-Notfallhotline mit MOIN. Cars in Verbindung zu setzen und die Weiternutzung abzuklären. Insbesondere im Falle von aufleuchtenden Warnsymbolen oder ungewöhnlichen Geräuschen. Im jeweiligen Einzelfall ist MOIN. Cars berechtigt, die Benutzung des konkreten Fahrzeugs zu untersagen.


§8 Tanken

(1) Der Nutzer verpflichtet sich, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu betanken, wenn die Tankwarnlampe während der Nutzung aufleuchtet.


(2) Die Betankung erfolgt mithilfe der sich im Fahrzeug (in der Regel im Handschuhfach) befindlichen Tankkarte. Der Nutzer verwendet bei der Bezahlung mit der Tankkarte die PIN, die an der Halterung im Handschuhfach hinterlegt ist.


(3) Sollte sich die Tankkarte nicht im Fahrzeug befinden oder nicht ordnungsgemäß funktionieren, ist der Nutzer verpflichtet, die Tankrechnung zunächst selbst zu bezahlen. Der Rechnungsbetrag wird dem Nutzer nach Vorlage der Originalrechnung auf sein Guthabenkonto erstattet. Auf Wunsch des Nutzers kann die Erstattung in Ausnahmefällen auch auf das im Nutzungskonto hinterlegte Bankkonto erfolgen.


(4) Der Nutzer verpflichtet sich, die Tankkarte ausschließlich zur Betankung des von MOIN. Cars gemieteten Fahrzeugs zu verwenden. MOIN. Cars behält sich vor, jede anderweitige Verwendung der Tankkarte    bei    den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige zu bringen.


(5) Bei Beendigung des Mietvorgangs mit leuchtender Tankwarnlampe behält sich MOIN. Cars vor, ein Entgelt gemäß der jeweils geltenden Tarifordnung zu erheben. Wobei dem Nutzer der Nachweis vorbehalten bleibt, dass der geltend gemachte Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.


§9 Fahrtunterbrechung/ Parken

(1) Das Parken der Fahrzeuge bzw. eine Fahrtunterbrechung während eines Mietvorgangs ist grundsätzlich auf allen öffentlichen und privaten Parkplätzen im Bundesgebiet möglich. Stellt der Nutzer das Fahrzeug auf einem unberechtigten Parkplatz ab, hat er sämtliche hieraus entstehende Schäden zu tragen. Hierbei bleibt dem Nutzer vorbehalten, nachzuweisen, dass der von MOIN. Cars geltend gemachte Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.


(2) Während des Parkvorgangs ist das Fahrzeug mit dem Schlüssel ordnungsgemäß zu verschließen.

Während der weiter andauernden Miete trägt der Nutzer die Kosten für die anfallenden Parkgebühren auf allen öffentlichen parkraumbewirtschafteten Straßenparkplätzen innerhalb und außerhalb der Stadt.


(3) Des Weiteren verpflichtet sich der Nutzer die StVO (Straßenverkehrsordnung) in ihrer geltenden Fassung zu beachten.


§10 Rückgabe des Fahrzeugs

(1) Der Mietvorgang endet grundsätzlich auf einem örtlich definierten Stellplatz (Station), dem das vom Nutzer gebuchte Fahrzeug zugeordnet ist.


(2) Ist das Abstellen des Fahrzeuges auf dem dafür vorgesehen Stellplatz nicht möglich, da er bereits belegt oder aus anderen Gründen nicht zugänglich ist, ist der Nutzer darangehalten, die Beendigung des Fahrzeugs auf einem öffentlichen Straßenparkplatz ohne Parkgebühr und ohne zeitliche Befristung abzustellen und MOIN. Cars umgehend telefonisch über die 24h-Notfallhotline zu informieren.


(3) Der Nutzer verpflichtet sich, das Fahrzeug innen und außen in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Eine Verschmutzung liegt insbesondere bei Flecken, Tierhaaren, Abfall, Asche, Tabakrauch und Schlamm vor. Sollte sich das Fahrzeug in einem verschmutzen Zustand befinden, behält sich MOIN. Cars vor, für die Endreinigung ein Entgelt gemäß der jeweils geltenden Tarifordnung zu erheben. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.


(4) Der Nutzer muss sicherstellen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß gesichert und verschlossen ist. Er hat sicherzustellen, dass alle Lichter ausgeschaltet sind, die Feststellbremse aktiviert ist, das Lenkradschloss eingerastet sowie Fenster und Türen komplett geschlossen sind. Werden beim Abstellen des Fahrzeugs elektrische Einrichtungen (z.B. Licht, Radio, etc.) angelassen, so dass das Fahrzeug wegen leerer Batterie nicht starten kann, wird das entsprechende Entgelt gemäß der jeweils geltenden Tarifordnung erhoben. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.


§11 Beendigung des Mietvorgangs

(1) Der Fahrzeugschlüssel ist zusammen mit dem daran befestigten Magnetchip in der dafür vorgesehene Schlüsselhalterung im Handschuhfach zu arretieren.


(2) Danach kann durch ein kurzes Vorhalten der Zugangskarte vor das Kartenlesegerät an der Windschutzscheibe oder durch Betätigung der Schließen-Funktion in der App die Beendigung des Mietvorganges herbeigeführt werden. Die Miete ist beendet, wenn die Zentralverriegelung das Fahrzeug verschließt. Das Kartenlesegerät bestätigt die Beendigung durch Aufleuchten der gelben LED, danach der roten LED. Verlässt der Nutzer das MOIN. Cars-Fahrzeug und der Mietvorgang ist nicht in Gänze erfolgreich beendet, läuft der Mietvorgang auf Kosten des Nutzers weiter. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen ein Verschluss des jeweiligen Fahrzeugs  und  die  hiermit  einhergehende

„technische“ Beendigung des Mietvorgangs auf Grund von technischen Ausfällen nicht möglich ist.


(3) Sollte der Mietvorgang aus technischen Gründen nicht komplett beendet werden können und das Fahrzeug wird nicht verriegelt, hat der Nutzer dies umgehend an MOIN. Cars zu melden und beim Fahrzeug zu bleiben bis er eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen von MOIN. Cars mitgeteilt bekommt. Wobei MOIN. Cars verpflichtet ist, innerhalb einer angemessenen Zeitspanne über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Ist die Verhinderung der erfolgreichen Mietbeendigung bis zum Verriegeln durch den Nutzer verschuldet, fällt das Entgelt der jeweils geltenden Tarifordnung zu seinen Lasten an. Wobei dem Nutzer der Nachweis vorbehalten bleibt, dass MOIN. Cars kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.


(4) Ein Verschulden des Nutzers liegt z.B. dann vor, wenn das Fahrzeug von MOIN. Cars die Mietbeendigung nicht erlaubt, weil Türen nicht geschlossen sind oder der am Fahrzeugschlüssel befindliche Daten-Chip nicht in der Schlüsselhalterung arretiert wurde.


§12 Abrechnung

(1) Nach Rechnungserstellung zieht MOIN. Cars die Rechnungsbeträge vom Konto des Nutzers ein. Der Nutzer verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto über ausreichende Deckung verfügt. Bei nicht ausführbarer oder nicht rechtzeitiger Zahlung wird zusätzlich eine Pauschale gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung fällig. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.


(2) Die Rechnungserstellung erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Beendigung der letzten Miete innerhalb einer Kalenderwoche.


(3) Die Abrechnung bei Nutzung von Fahrzeugen erfolgt wie folgt:


  • Zeiten, die im Rahmen eines Mietvorganges angefallen sind, werden addiert, angebrochene Stunden aufgerundet und zum Zeittarif laut der jeweils geltenden Tarifordnung in Rechnung gestellt.
  • Kilometer, die im Rahmen eines Mietvorgangs angefallen sind, werden addiert, angebrochene Kilometer aufgerundet und zum Kilometertarif laut der jeweils geltenden Tarifordnung in Rechnung gestellt.
  • Weist das jeweilige Nutzerkonto ein einlösbares Guthaben, Freistunden oder Freikilometer auf, werden die vorgenannten Nutzungen zuerst mit diesem Guthaben, den Freistunden und den Freikilometern verrechnet.


(4) Für die Nutzungen, welche nicht durch ein Guthaben, Freistunden oder Freikilometer auf dem Guthabenkonto gedeckt sind, wird eine Rechnung nach Leistungserbringung erstellt. Der Nutzer erhält die Rechnung per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse.


§13 Pflichten des Nutzers bei Unfällen, Schäden, Diebstahl und Zerstörung

(1) Unfälle, Schäden sowie Defekte im Zusammenhang mit der Nutzung der Fahrzeuge sind MOIN. Cars unverzüglich durch den Nutzer oder Nutzungsberechtigten telefonisch über die 24h- Notfallhotline oder persönlich mitzuteilen.


(2) Der Nutzer hat sicherzustellen, dass alle Unfälle mit einem von ihm geführten Fahrzeug von MOIN. Cars ohne Ausnahme polizeilich aufgenommen werden. Falls die Polizei eine Aufnahme des Unfalls ablehnt, hat der Nutzer MOIN. Cars dies unverzüglich telefonisch über die 24h-Notfallhotline mitzuteilen und nachzuweisen. Der Nutzer hat in diesem Fall das weitere Vorgehen mit MOIN. Cars abzusprechen und den Handlungsanweisungen zu folgen.


(3) Es ist dem Nutzer nicht gestattet, ein Schuldanerkenntnis oder Vergleichbares abzugeben. Gibt der Nutzer trotz dieses Verbots eine Haftungszusage ab, gilt diese nur für den Nutzer persönlich. Ein etwaiges Schuldanerkenntnis wirkt nicht gegenüber dem Halter beziehungsweise Versicherer des genutzten Fahrzeugs. Der Nutzer ist verpflichtet, alles zu veranlassen, damit der entstandene Schaden möglichst gering gehalten werden kann.


(4) Bei Unfall, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges während der gesamten Mietdauer des Nutzers haftet der Nutzer in Höhe der jeweils vereinbarten Selbstbeteiligung.


(5) Bei der Aufklärung von Unfällen ist der Nutzer zur Mithilfe verpflichtet.


(6) Der Nutzer hat solange am Unfallort zu bleiben, bis die Unfallaufnahme der Polizei abgeschlossen ist oder MOIN. Cars telefonisch darüber informiert worden ist, falls eine polizeiliche Aufnahme nicht möglich ist, und nach Abstimmung mit MOIN. Cars Schadensminderungs-    sowie Beweissicherungsmaßnahmen ergriffen worden sind, und das MOIN. Cars-Fahrzeug einem Abschleppunternehmen übergeben oder nach Absprache mit MOIN. Cars auf andere Weise sicher abgestellt worden ist.


(7) Verschuldet der Nutzer einen Unfall außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland nachdem sich das Fahrzeugs nicht mehr in fahrbereitem oder verkehrssicherem Zustand befindet, dann hat er sämtliche Kosten für die Rückführung des MOIN. Cars-Fahrzeugs in die korrespondierende Stadt nach erfolgter Rechnungslegung zu tragen.


(8) Wird der Nutzer von MOIN. Cars aufgefordert, den genauen Standort des MOIN. Cars-Fahrzeugs zu nennen, dann hat er dies jederzeit mitzuteilen und eine Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.


(9) Der Nutzer haftet voll für Folgen, die sich aus mit MOIN. Cars-Fahrzeugen begangenen Verkehrsverstößen oder Straftaten ergeben. Er stellt MOIN. Cars von Forderungen Dritter frei und trägt alle daraus entstehenden Kosten und Gebühren. Der Nutzer hat für die Bearbeitung von durch ihn verursachte Verkehrsverstöße ein Bearbeitungsentgelt für jeden Vorgang an MOIN. Cars zu zahlen, deren Höhe sich aus der jeweils gültigen Tarifordnung ergibt. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.


(10) Der Nutzer erhält von MOIN. Cars im Nachgang seiner verpflichtenden Unfallmeldung ein Schadensmeldungsformular unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet gewesen ist. Er ist verpflichtet, dieses Formular vollständig auszufüllen und innerhalb von sieben Tagen an MOIN. Cars zurück zu senden. Wenn keine schriftliche Schadensmeldung fristgerecht bei MOIN. Cars eingeht und kann die Versicherung den Unfall aus diesem Grund nicht regulieren, behält sich MOIN. Cars für diesen Fall vor, alle durch den Unfall bedingten Kosten an Fahrzeugen, Gegenständen sowie Personen dem Nutzer in Rechnung zu stellen. Die schriftliche Schadensmeldung gilt als fristgerecht eingegangen, wenn diese innerhalb von 7 Tagen in den Empfangsbereich von MOIN. Cars gelangt. Eine Kenntnisnahme ist nicht erforderlich.


(11) Erhält der Nutzer – im Falle eines fremdverschuldeten    Unfalles        – Entschädigungsleistung     auf    materielle Fahrzeugschäden des MOIN. Cars-Fahrzeugs so stehen diese MOIN. Cars zu. Der Nutzer hat die empfangenen Leistungen ohne Aufforderung an MOIN. Cars weiterzuleiten.


§14 Haftung des Nutzers, Vertragsstrafe

(1) Der Nutzer haftet in voller Höhe für von ihm begangene Gesetzesverstöße, insbesondere Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten während der Nutzungszeit und im Zusammengang mit dem Abstellen des Fahrzeugs. Der Nutzer verpflichtet sich, MOIN. Cars von sämtlichen Buß- und Verwarngeldern, Gebühren, Kosten und Auslagen freizustellen, die anlässlich vorgenannter Verstöße, Behörden oder Gerichte oder sonstige Dritte erheben.


(2) Sofern ein Schaden erst durch einen Nachnutzer von MOIN. Cars bekannt gemacht wird, haftet der Nutzer nur dann, wenn der Schaden nicht außerhalb der Buchungszeit durch Dritte am stehenden Fahrzeug verursacht worden sein kann. Dem Nutzer bleibt in jedem Fall der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe von ihm verursacht wurde.


(3) Für Schäden, die sich aus grob fahrlässiger Nichtbeachtung der AGB, des Rahmenvertrags, der allgemeinen gesetzlichen Vorschriften in ihren jeweils gültigen Fassungen oder den Versicherungsbedingungen ergeben, haftet der Nutzer gegenüber MOIN. Cars in voller Höhe.


§15 Versicherungschutz und Haftungsbeschränkung

(1) Das MOIN. Cars Fahrzeug ist auf Kosten von MOIN. Cars haftpflichtversichert.


(2) Wird das Fahrzeug während der Nutzungszeit beschädigt oder verursacht der Nutzer einen Schaden am Fahrzeug, ist die Haftung des Nutzers für Schäden am Fahrzeug beschränkt auf eine Selbstbeteiligung von bis zu 1.200,00 €. Die Selbstbeteiligung gilt pro Schadensfall für Voll,- Teilkasko und Haftpflichtschäden kumuliert.


(3) Der Nutzer hat die Möglichkeit, durch die zusätzliche Zahlung eines monatlichen Entgelts die Selbstbeteiligung zu reduzieren. Die Möglichkeiten und Kosten zur Reduzierung der Selbstbeteiligung ergeben sich aus der jeweils geltenden Tarifordnung.


(4) Diese Haftungsbeschränkungen finden Anwendung, wenn das Fahrzeug im Einklang mit diesen AGB genutzt wird und der Schaden gemäß § 13, 1.1. gemeldet wurde.


(5) Die Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung im Fall von


  • pflichtwidriger Nichtmeldung eines Unfalls oder Schadens
  • Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, oder
  • mechanischen Schäden am Fahrzeug, die durch die nicht korrekte Nutzung desselben entstehen (z.B. Schaden am Motor, der durch falsches Tanken verursacht wurde).


(6) Für die Versicherungen gelten die vom Gesamtverband    der        Deutschen Versicherungswirtschaft        e.V.        GDV herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen für Kfz-Versicherungen AKB 2008 (AKB)


(7) Verstößt der Nutzung gegen eine Pflicht die in den AKB geregelt ist und führt dies zur Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber MOIN. Cars, ist der Nutzer verpflichtet, MOIN. Cars den hieraus resultieren Schaden vollständig zu erstatten. Wobei dem Nutzer der Nachweis vorbehalten bleibt, dass der geltend gemachte Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. In diesem Fall ist eine Begrenzung auf die Selbstbeteiligung jedoch nicht möglich.


(8) MOIN. Cars ist berechtigt, Nutzer bei schuldhaften Verstößen gegen die Vertragsbedingungen (AGB, Nutzungsvereinbarung, Tarifordnung und Versicherungsbedingungen) und Zahlungsverzug von der weiteren Nutzung sofort auszuschließen. Der Ausschluss von der Nutzung geht mit einer sofortigen Sperrung der Zugangskarten und sonstiger Berechtigungen einher. MOIN. Cars ist verpflichtet, den Nutzer von der Tatsache und den Gründen des Ausschlusses zu unterrichten.


§16 Haftung von MOIN. Cars

(1) Die Haftung von MOIN. Cars, mit Ausnahme der Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit des Nutzers, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von MOIN. Cars oder seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.


(2) Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.


§17 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.


(2) Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen    Kündigung    des Sparpakets/Reduzierung der Selbstbeteiligung bleibt unberührt.


MOIN. Cars kann das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer insbesondere dann fristlos und mit sofortiger Wirkung kündigen,    wenn    der    Nutzer


  • bei der Registrierung, Verifizierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses zu MOIN. Cars unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb MOIN. Cars die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist,
  • trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende    Verletzungen        des Vertragsverhältnisses zu MOIN. Cars nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher        Vertragsverletzungen    nicht unverzüglich beseitigt,
  • mit 2 fälligen Zahlungen in Zahlungsverzug gerät,
  • grob oder zum wiederholten Male gegen die Vertragsbedingungen verstößt oder trotz Abmahnung schwere Vertragsverletzungen nicht unterlässt oder schon eingetretene Folgen solcher Verletzungen des Vertrags nicht unverzüglich beseitigt.


Als schwere Vertragsverletzungen werden unter anderem die Übertragung der Nutzungsrechte an Nichtberechtigte, verspätete    bzw.    unterlassene Verlustmeldung von Fahrzeug oder Zugangskarten, nichtgemeldete Unfälle und Schäden, nicht ordnungsgemäße Beendigung des Mietvorgangs verstanden.


(3) Mit Wirksamwerden der Kündigung ist der Nutzer zur sofortigen Rückgabe der von MOIN. Cars ausgehändigten individualisierten Zugangskarte verpflichtet.


(4) Nach Kündigung ist eine Wiederaufnahme des Vertragsverhältnisses nur durch erneute Anmeldung gemäß der jeweils geltenden Tarifordnung unter Vorbehalt der Zustimmung von MOIN. Cars möglich.


§18 Datenschutz

(1) MOIN. Cars legt großen Wert auf den Schutz der persönlichen Daten von Nutzern und Fahrberechtigten und beachtet die geltenden Datenschutzvorschriften.


(2) Aus Sicherheitsgründen sind alle Fahrzeuge mit einer GPS-Ortungseinrichtung ausgestattet. Mittels der GPS-Ortungseinrichtung kann MOIN. Cars den Aufenthaltsort der Fahrzeuge anhand von Geodaten ermitteln.


(3) MOIN. Cars behält sich vor, im Rahmen der datenschutzrechtlichen    Erlaubnistatbestände personenbezogene Daten des Nutzers an Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben.


(4) Weitere Informationen sind unter Datenschutz zu finden.



§19 Änderung von AGB

(1) MOIN. Cars behält sich ausdrücklich das Recht vor, angemessene Änderungen der AGB sowie der Tarifordnung vorzunehmen.


(2) Änderungen der AGB werden dem Nutzer schriftlich oder per Mail bekannt gegeben und auf der Homepage von MOIN. Cars veröffentlicht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird der Nutzer durch MOIN. Cars bei Bekanntgabe der Änderungen hingewiesen. Der Widerspruch des Nutzers muss innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe der Änderungen an MOIN. Cars abgesendet werden.


§20 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Nutzern, die keine Verbraucher sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand Rostock. Gleiches gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss einen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.


(2) Änderungen bedürfen der Textform. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Nutzungsvertrags und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht.


(3) Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine anderssprachige Version dieser AGB verfügbar sein hat die deutsche Fassung Vorrang.


§21 salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten


§22 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nur hinsichtlich des Nutzervertrages nach folgender Maßgabe zu:


Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.


Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns MIR Solutions GmbH, Erich-Schlesinger-Str. 62, 18059 Rostock, support@moin-sharing.app mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem  Fall  werden  Ihnen  wegen  dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht des Nutzers erlischt auch dann, wenn MOIN. Cars die Verifizierungsleistung vollständig erbracht hat und mit dieser erst begonnen hat, nachdem der Nutzer dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung des Nutzervertrags durch MOIN. Cars verliert.


Muster-Widerrufsformular


(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)


An MIR Solutions GmbH, Erich-Schlesinger-Str. 62, 18059 Rostock


Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)


Bestellt am (*)/erhalten am (*)


Name des/der Verbraucher(s)


Anschrift des/der Verbraucher(s)



Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)



Datum      (*) Unzutreffendes streichen



Datenschutz

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